iWear Direct Limited
2nd Floor, Gaspé House, 66-72 Esplanade, St.Helier,
Jersey, JE1 1GH
- ALLGEMEINES
1.1 Die iWear Direct Limited (nachfolgend “iWear”) betreibt einen Kontaktlinsen-Lieferservice, bei dem der Kunde zu einem vereinbarten
Lieferzyklus Kontaktlinsen und/oder Kontaktlinsenlösung geliefert bekommt und zweimal im Jahr einen Kontaktlinsen-Check in der ihn
betreuenden Pearle-Filiale in Anspruch nehmen kann.
1.2 Für Verträge von iWear gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Vereinbarungen
mit dem Kunden, die auf Grundlage der AGB abgeschlossene Verträge ändern oder erweitern, insbesondere bei mündlichen,
telefonischen oder fernschriftlichen Abruf- und Folgeaufträgen.
- KAUFGEGENSTAND
2.1 iWear liefert dem Kunden im vereinbarten Lieferzyklus zu den vertraglich vereinbarten und in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen
aufgeführten Bedingungen vereinbarten Liefergegenstände (Kontaktlinsen und/oder Kontaktlinsenlösung). Voraussetzung für die
Lieferung ist die erfolgte Zahlung des vereinbarten Monatsbeitrags durch den Kunden gem. Ziff. 3.1.
2.2 iWear ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Ware vorzunehmen, wenn
insbesondere die wesentlichen Eigenschaften (insb. Dioptrie, Basiskurve, Durchmesser, Materialklasse), Sicherheit und
medizinprodukterechtliche Konformität, Qualität und Gebrauchstauglichkeit unverändert bleiben sowie keine Mehrkosten für den Kunden
entstehen und allfällige Kostenvorteile dem Kunden weitergegeben werden. Wesentliche Veränderungen eines Produkts oder die
vollständige Herausnahme eines Produkts aus dem Sortiment wird iWear dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich
mitteilen und die Möglichkeit eines neuen Vertragsschlusses mit einem vergleichbaren Produkt anbieten. Bereits geleistete Zahlungen
des Kunden erstattet iWear. unverzüglich, es sei denn die Parteien einigen sich auf einen neuen Liefervertrag und der Kunde stimmt
der Verrechnung der bereits geleisteten Zahlung mit dem neu vereinbarten Bezugspreis ausdrücklich zu.
2.3 Sollten sich die bei Abschluss des Abonnements genannten Kontaktlinsen-Werte des Kunden ändern, wird dem Kunden empfohlen,
dies der ihn betreuenden Pearle-Filiale oder der Kundenhotline +4315257171 mitteilen. iWear kann Änderungen für die nächstfolgende
Lieferung berücksichtigen, wenn diese mindestens 7 Tage vor der nächsten Lieferung der ihn betreuenden Pearle-Filiale oder der
Kundenhotline +4315257171 mitgeteilt worden sind. Falls die Kontaktlinsen mit den geänderten Werten einen anderen als den im
ursprünglich genannten Preis haben, gilt Ziff. 3.3.
- BEZUGSPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Als Gegenleistung für die regelmäßige Zusendung der Kontaktlinsen und/oder des Kontaktlinsenzubehörs zahlt der Kunde im
vereinbarten Zahlungsintervall jeweils den vereinbarten Bezugspreis. Die erste Zahlung des Bezugspreises wird am Tag des
Vertragsschlusses fällig. Der Bezugspreis beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sämtliche anlässlich der Einfuhr der Waren
anfallenden Steuern und Abgaben. Gesonderte Versandkosten fallen nicht an. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder
Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht
durch iWear verschuldet wurde. Änderungen der Kontoverbindung des Kunden sind bis 14 Tage vor der nächsten Abbuchung möglich.
3.2 Die Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von iWear und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen
Vertragsverhältnissen ist nur mit von iWear nicht bestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können iWear gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn sie
auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Dies gilt nicht für dem Kunden gesetzlich zustehende Zurückbehaltungsrechte.
3.3 Ist der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er iWear Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Weitere gesetzliche Rechte von iWear bleiben hiervon unberührt.
3.4 Ist der Kunde hinsichtlich seiner Zahlungen aus dem Kontaktlinsen-Lieferservice im Zahlungsverzug, ist iWear neben weiteren
gesetzlichen Rechten berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der rückständigen Beträge Weiterlieferungen aus dem Kontaktlinsen-
Lieferservice im Wert der rückständigen Beträge zurückzuhalten und für weitere Lieferungen Vorkasse in angemessener Höhe zu
verlangen.
- LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
4.1 Die erste Lieferung erfolgt, vorbehaltlich der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung des Bezugspreises, zu dem von iWear in der
Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeitpunkt. Die nachfolgenden Lieferungen erfolgen dann im jeweils vereinbarten Lieferintervall,
gerechnet ab dem Datum der ersten Lieferung. iWear ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
Eine Änderung des Lieferrhythmus kann der Kunde in der ihn betreuenden Pearle-Filiale oder über die Kundenhotline +4315257171
vornehmen. Die Änderung muss mindestens 14 Tage vor der nächsten Lieferung der Pearle-Filiale oder dem Kundenservicecenter über
die Kundenhotline zugegangen sein.
4.2 Die Versendung erfolgt an die bei Abschluss des Abonnements in der Filiale angegebene Lieferadresse.
4.3 Erfolgt die Lieferung nicht termingerecht, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist
(im Regelfall von 15 Tagen) gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist, es sei denn die Fristsetzung ist gesetzlich entbehrlich.
Schadensersatz kann er diesem Fall nur beanspruchen, wenn iWear die Verzögerung zudem zu vertreten hat.
4.4 Die Lieferfristen verlängern sich angemessen im Rahmen von unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen, die von iWear nicht
zu vertreten sind (z.B. Krieg, kriegsähnliche Zustände, Sabotage, Pandemien und Epidemien). Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
Zulieferern eintreten. iWear informiert den Kunden unverzüglich in Textform über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der
Verzögerung. Ist die Lieferung infolge eines solchen, von iWear nicht zu vertretenden Umstands unmöglich, kann iWear und der Kunde
durch Mitteilung an die andere Partei vom Kaufvertrag der betroffenen Lieferung zurücktreten. Der Vertrag über den Kontaktlinsen-
Lieferservice bleibt hiervon unberührt.
4.5 Wenn sich die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, kann iWear Erstattung hierdurch entstandener
Mehrkosten verlangen, sofern diese Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Lieferung stehen.
4.6 Sollte sich der Kunde nicht sicher sein, ob die gelieferten Kontaktlinsen mit den angegebenen Werten übereinstimmen, kann er sich an
den telefonischen Kundendienst unter der Rufnummer +4315257171 wenden. Das Kundenservicecenter ist Montag bis Freitag von 8:00
– 18:00 Uhr erreichbar.
- GEWÄHRLEISTUNG
5.1 Bei einem Sachmangel erfolgt die Gewährleistung nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei insgesamt
zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur
Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.
5.2 Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen und
Hemmungsregelungen im Fall der Nacherfüllung gelten unverändert.
- AUGENPFLEGE/SICHERHEITSHINWEISE
6.1 Dem Kunden wird empfohlen, bei der Verwendung der Kontaktlinsen angemessene Vorsichts-maßnahmen treffen, wie sie in der
Gebrauchsanweisung der Kontaktlinsen beschrieben sind. Dem Kunden wird empfohlen, dass er niemals Kontaktlinsen tragen sollte,
deren Werte nicht mit den vom Augenarzt oder Optiker gemessenen Werten übereinstimmen. Die für das linke und das rechte Auge
bestimmte Kontaktlinse sollte nur in diesem Auge getragen werden.
6.2 Dem Kunden wird empfohlen, mindestens einmal jährlich einen Kontaktlinsen-Check durchführen lassen. Die betreuende Pearle-Filiale
führt einen solchen Check unentgeltlich durch.
- HAFTUNG
7.1 iWear haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.
7.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Unberührt bleibt jedoch die Haftung von iWear nach dem
Produkthaftungsgesetz, sowie bei Personenschäden.
- EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Die gelieferten Kontaktlinsen sowie Kontaktlinsenlösung („Vorbehaltsware“) bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigen tum von
iWear.
8.2 Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Vertragsverletzungen des Kunden ist iWear unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, nach den
gesetzlichen Vorschriften (insbesondere gemäß §§918, 920 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
zurückzunehmen. Die Kosten der Rücknahme trägt der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- KÜNDIGUNG
9.1 Der Vertrag kann vom Kunden oder von iWear jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen durch schriftliche Mitteilung an die
jeweils andere Partei gekündigt werden.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
- DATENSCHUTZ
10.1 Im Zusammenhang mit dem von iWear angebotenen Kontaktlinsen-Lieferservice und/ oder des Kontaktlinsenzubehörs verarbeitet iWear
personenbezogene Daten des Kunden. Dies sind die bei Vertragsschluss erhobenen Stammdaten des Kunden (z.B. Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Vertragsdaten (z.B. Details zu den Kontaktlinsen und/ oder des
Kontaktlinsenzubehörs, Vertragsbeginn, Vertrags- und Kundenummer, Daten von Messungen und Sehtests, sonstige relevante
Gesundheitsinformationen), sowie Zahlungsdaten (z.B. Monatsbeitrag, Bankverbindungsdaten, Kreditkartendaten) und gegebenenfalls
weitere zur Vertragserfüllung relevante Informationen.
10.2 Während des laufenden Vertrages kann iWear weitere Daten erheben und weiterverarbeiten, z.B. zu geänderten Sehstärken, der
Rückgabe, dem Tausch oder Erwerb von Kontaktlinsen und/ oder des Kontaktlinsenzubehörs. Die Daten werden zum Zwecke der
Begründung und Durchführung des Vertrages mit dem Kunden verarbeitet. Die vertragsbezogene Kommunikation erfolgt in aller Regel
per E-Mail.
10.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist die Erfüllung von vertraglichen Pflichten nach Art. 6
Abs. 1 lit. b DSGVO, wie auch die Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. a DSGVO.
10.4 Zur Anfertigung, Umsetzung, Bereitstellung und Unterstützung der Bestellung des Kunden, bzw. zur Erfüllung des Vertrages mit dem
Kunden allgemein und zur Pflege der Kundenbeziehung, arbeitet iWear mit Partnern zusammen, die je nach Verarbeitungstätigkeit als
Auftragsverarbeiter für iWear tätig sind oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht. Zu den Dienstleistern zählen insbesondere
Hersteller, Anbieter von Webportal, Abonnementverwaltung und Zahlungsabwicklung, mit der Einholung offener Forderungen betraute
Inkassounternehmen, Datenentsorger, Versanddienstleister, Franchisepartner, wie auch zugehörige beauftragte Unternehmen des
Mutterkonzerns der iWear EssilorLuxottica.
10.5 Weitere Informationen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten des Kunden, den Betroffenenrechten des Kunden und den vorhandenen
Kontaktmöglichkeiten, sind in den Datenschutzhinweisen zu finden: https://www.pearle.at/ueber-uns/legal/datenschutz
- SONSTIGE BESTIMMUNGEN
11.1 Sämtliche Erklärungen gegenüber iWear sind in Textform an [email protected] zu richten oder in der betreuenden Pearle-
Filiale in Textform abzugeben.
11.2 Auf diesen Vertrag und seine Auslegung findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Regelungen zum
internationalen Privatrecht Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) sind ausgeschlossen.