Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pearle für den „Augen-Check-Up“
Die Pearle Österreich GmbH (nachfolgend: „Pearle“) bietet Kunden den Service „Augen-Check-Up“ an, bei dem in der Pearle-Filiale beim Kunden Augenmessungen durchgeführt und Mess- und Bilddaten generiert werden, die über eine cloud-basierte Plattform KI-unterstützt sowie mit Hilfe von Augenärzten ausgewertet werden. Der Kunde erhält im Anschluss an den „Augen-Check-Up“ einen Ergebnisbericht.
Für die Inanspruchnahme des „Augen-Check-Up“ durch den Kunden gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pearle:
-
Der „Augen-Check-Up“ ist eine entgeltliche Leistung von Pearle. Der Vertrag zwischen Pearle und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde nach Aufnahme seiner Daten erklärt, dass er den „Augen-Check-Up“ durchführen möchte.
-
Der „Augen-Check-Up“ dient lediglich der Unterstützung der eigenen Gesundheitsvorsorge des Kunden und ersetzt nicht den Besuch beim Augenarzt.
-
Der „Augen-Check-Up“ ist nicht für Kunden mit akuten Augenbeschwerden oder Kunden in aktiver augenärztlicher Behandlung gedacht. In diesen Fällen muss die Behandlung (weiterhin) durch den Augenarzt erfolgen.
-
Für die ordnungsgemäße Durchführung des „Augen-Check-ups“ ist die richtige Beantwortung der dafür notwendigen Fragen durch den Kunden erforderlich. Pearle behält sich vor, dem Kunden zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich zum „Augen-Check-Up“ als Sofort-Auswertung einen KI-generierten Bericht über das Ergebnis des „Augen-Check-Up“ zur Verfügung zu stellen. Sofern diese Sofort-Auswertung später angeboten wird, soll diese mit Hilfe eines externen, eigenständig zertifizierten KI-Algorithmus eines Drittanbieters erstellt werden. Einsatz von künstlicher Intelligenz ist auch mit dem Risiko von Fehlern verbunden. Die Sofort-Auswertung dient daher nur einer ersten Information und ersetzt weder den späteren Ergebnisbericht noch eine ärztliche Diagnose, Befundung oder Therapieentscheidung.
-
Für den per E-Mail zur Verfügung gestellten Ergebnisbericht erfolgt die Auswertung der Messdaten unter Zuhilfenahme von Augenärzten. Dafür werden die erhobenen und übermittelten Messdaten des Kunden jedoch lediglich auf Abweichungen zu einer altersentsprechenden Norm bzw. Referenzbereichen geprüft. Die Auswertung stellt daher keine (ärztliche) Diagnose dar und gibt auch keine Handlungs- bzw. Therapieempfehlungen. Mit dem auswertenden Augenarzt kommt insbesondere kein ärztlicher Behandlungsvertrag zustande und der Augenarzt stellt dementsprechend auch keine Diagnose. Insbesondere darf der Kunde daher ein unauffälliges Ergebnis des „Augen-Check-Up“ nicht zum Anlass nehmen, auf einen Besuch bei seinem Augenarzt zu verzichten.
-
Der Versand des Download-Links zum Ergebnisbericht erfolgt per E-Mail. Der Kunde hat für das Vorhandensein eines E-Mail-Accounts und seinen Zugang zum Internet und diesem Account selbst Sorge zu tragen. Der Kunde muss sicherstellen, dass er Pearle seine richtige und vollständige E-Mail-Adresse angegeben hat, da eine Übersendung des Download-Links zum Ergebnisbericht sonst nicht möglich ist, oder die Gefahr besteht, dass der Ergebnisbericht einem falschen Adressaten zugeht. In der Regel erfolgt die Zurverfügungstellung des Ergebnisberichts innerhalb von 48 Stunden nach Vornahme der Messungen in der Filiale von Pearle. Pearle empfiehlt dem Kunden die regelmäßige Prüfung des Spam-Ordners des E-Mail-Postfachs, da die E-Mail mit dem Ergebnisbericht auch dort abgelegt sein könnte. Rückfragen des Kunden zum Ergebnisbericht per E-Mail sind nicht möglich. Pearle empfiehlt dem Kunden, sich im Falle von Rückfragen an einen Augenarzt zu wenden. Pearle stellt eine Telefonhotline zur Verfügung, über die Kunden bei der Findung eines Augenarzttermins unterstützt werden.
-
Die Inhalte der Sofort-Auswertung und des Ergebnisberichts sind voneinander unabhängig und dürfen nicht als gegenseitige Bestätigung verstanden werden.
-
Der „Augen-Check-Up“ wird nach dem derzeitigen, allgemein anerkannten fachlichen Wissensstand durchgeführt. Pearle empfiehlt daher allgemein eine regelmäßige Überprüfung der Augengesundheit.
-
Höherer Gewalt: Pearle haftet nicht für die verzögerte Erbringung oder die Nichterbringung des „Augen-Check-Up“, soweit sich diese Verzögerung oder Nichterbringung aufgrund des Eintritts eines Ereignisses Höherer Gewalt der Kontrolle von Pearle entzieht, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf den Ausfall von elektronischen Einrichtungen oder Kommunikationswegen, Störung des Telekommunikations- oder anderer Netzwerke, extremen Witterungsbedingungen, einschließlich Überschwemmungen, Naturereignissen oder Anordnungen von Aufsichts-, Regierungs- oder überstaatlichen Behörden oder im Kriegsfall. In all diesen Fällen entfällt für die Dauer der Verzögerung auch der Entgeltanspruch von Pearle.
-
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Pearle jedoch unbegrenzt. Unberührt bleibt jedoch die Haftung von Pearle nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden und auch allgemein, wenn Pearle gegen eine im Zusammenhang mit dem „Augen-Check-Up“ bestehende vertragliche Hauptpflicht verstößt.