Ich glaube, ich brauche eine Brille. Was muss ich jetzt tun?
Zum Augenarzt oder Optiker gehen
Grundsätzlich kann jeder Augenarzt und Optiker Ihre Sehkraft prüfen. Ohne lange Wartezeiten und großen Aufwand geht es in jedem Fall immer beim Optiker. Ein Rezept vom Arzt ist für eine Brille nicht notwendig. Wenn Sie allerdings länger als ein bis zwei Jahre nicht beim Augenarzt waren, ist es empfehlenswert, die Augengesundheit vom Arzt überprüfen zu lassen. Er erkennt eventuelle Augenkrankheiten und stellt auch eine Sehschwäche fest.
Sehtest machen
Bei Pearle wird der kostenlose Sehtest im Refraktionsraum von ausgebildeten Optikern mit modernsten Geräten durchgeführt. Zuerst wird die Sehschärfe mit einem Autorefraktometer vorgemessen. Dann folgt der Feinabgleich. Mithilfe verschiedener Messgläser oder des Phoropters, eine Art computergestützte Messbrille, findet der Optiker die ideale Brillenstärke für Sie. Insgesamt dauert der Sehtest nur 10 bis 20 Minuten.
Neue Brille auswählen
Wurde eine Fehlsichtigkeit erkannt, können Sie sich sofort Ihre neue Brille aussuchen. Grundsätzlich ist es ab einer Stärke von +/- 0,5 Dioptrien sinnvoll, das Sehen mit einer Brille oder Kontaktlinsen zu unterstützen. Von der Augenoptikerin oder dem Augenoptiker bekommen Sie eine ausführliche Brillenberatung. Gemeinsam finden sie eine Fassung und die passenden Gläser für Ihre Sehwerte.
An die Brille gewöhnen
Die Augen können sich schnell auf neue Anforderungen einstellen. Daher dauert es meist nur wenige Stunden oder Tage, bis Sie sich an den neuen Seheindruck mit Brille gewöhnt haben. Etwas verzerrte Sicht oder leichte Kopfschmerzen sind anfangs ganz normal. Bei Gleitsichtbrillen kann die Gewöhnung an die verschiedenen Sehzonen etwas länger dauern.
Kostenübernahme beachten
Bei Minderjährigen wird eine Brille meist von der Krankenkasse bezahlt. Bei Erwachsenen bezuschussen viele Krankenkassen die Sehhilfe bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit ab etwa 6 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung ab 4 Dioptrien, einer starken Sehbeeinträchtigung mit maximal 30 Prozent Sehkraft oder einer Augenerkrankung. Dafür ist eine Verordnung vom Augenarzt notwendig. Der Optiker zieht den Festzuschuss der Krankenkasse dann vom Gesamtpreis der Brille ab.